Die Kläger behaupten, daß der verstorbene Rechtsanwalt Dr. Max D. ihnen bereits zu Lebzeiten ein lebenslängliches Gebrauchsrecht an der Liegenschaft Haus Nr. 131 in N. eingeräumt habe. Dr. Max D. ist ohne Testament gestorben. Sein Nachlaß ist den gesetzlichen Erben eingeantwortet worden, im Erbteilungswege ist das vorgenannte Haus den Beklagten zugefallen. Auf Grund dieses Sachverhaltes begehrten die Kläger u. a. im Klagewege, die Beklagten zu verurteilen, binnen 14 Tagen zu erkläre... mehr lesen...
Norm: ABGB §378ABGB §1447 JcGBG §56 Abs1
Rechtssatz: Eine nach der Klagszustellung erfolgte grundbücherliche Übertragung steht der Verurteilung auf Einräumung einer bücherlichen Servitut gegen die Veräußerer nicht entgegen. Unmöglichkeit der Leistung ist in diesem Falle nicht gegeben. Ein Rangordnungsbescheid bewirkt kein rückwirkendes Entstehen des in der Rangordnung instabulierten Rechtes. Entscheidungstexte ... mehr lesen...