Entscheidungen zu § 372 Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2000/4/18 10Ob66/00d

Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach herrschender Rechtsprechung ist § 60 Abs 2 JN unanwendbar, wenn es nur um einen Teil der Liegenschaft geht, für den ein gesonderter Einheitswert nicht festgelegt wurde. In einem derartigen Fall kann als Streitwert nicht der aliquote Anteil des Einheitswerts angenommen werden; vielmehr hat eine Bewertung durch das Rechtsmittelgericht nach dem gemeinen Wert dieses Grundstückes zu erfolgen (Mayr in Rechberger, ZPO2 Rz... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.04.2000

TE OGH 1979/1/11 7Ob779/78

Die Klägerin betrieb als Mieterin eines Geschäftslokales im Hause F, M-Platz 21, eine Gemischtwarenhandlung. Auf der angrenzenden Liegenschaft ließ deren Eigentümerin, die Gesellschaft m. b. H., einen Neubau errichten. Mit der Durchführung des Bauvorhabens war der Beklagte als Baumeister beauftragt. Am 7. September 1977 stürzte aus Anlaß der Aushebung der Baugrube der Ostteil des Hauses, in dem sich das Geschäftslokal der Klägerin befand, ein. Mit der Behauptung, der Beklagte habe b... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.01.1979

TE OGH 1978/11/22 1Ob33/78

Mit Bescheid der Landeshauptmannschaft Niederdonau vom 2. Dezember 1938 wurde der beklagten Partei, der Stadtgemeinde Z, gemäß den §§ 9, 10, 82 Abs. 1 lit. c und d sowie 93 WRG 1934 die Bewilligung zur Ausführung des eingereichten Projektes einer Wasserversorgungsanlage nach Maßgabe der vorgelegten Pläne und der Ausführungen der einen wesentlichen Bestandteil dieses Bescheides bildenden Verhandlungsschrift vom 24. Oktober 1938 gegen genaue Einhaltung aller in derselben festgehaltenen ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.11.1978

TE OGH 1978/4/26 1Ob701/77

Der Kläger ist der Vater der Erst- und des Drittbeklagten und der bei ihm wohnhaften Herlinde G sowie der Schwiegervater des Zweitbeklagten. Siglinde G. die Gattin des Klägers und Mutter der drei vorgenannten Kinder, ist am 1. März 1975 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorben. Sie war u. a. zu 1133/1280 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 3658 der KG D mit dem Baugrundstück 2379 Wohnhaus Nr. 120, W-Hof mit Gasthaus, Wirtschaftsgebäude und Hofraum sowie lan... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.04.1978

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