Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Gründe: Der Erstbeklagte Ing Franz G war Geschäftsführer und Gesellschafter der G & Co Goldwarenerzeugungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, die ihren Standort in Wien 7, W-Straße 8 und in Wien 1, O-Ring 1 hat. Diese Gesellschaft befindet sich in Liquidation. Am 13. Juli 1967 meldete die drittbeklagte Partei, die G Kommanditgesellschaft, die ihren Standort in Wien 18, T-Gasse 23 hat, ihre Gewerbe an und wurde am 15. März 1968 r... mehr lesen...