Entscheidungen zu § 365 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1978/11/9 6Ob729/78

Der Kläger begehrt die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung des Schillinggegenwertes von 173 287.16 DM. Bezüglich der örtlichen Zuständigkeit des Erstgerichtes berief sich der Kläger auf den Gerichtsstand des § 99 Abs. 1 JN mit der Begründung: , die erstbeklagte Partei, eine Kommanditgesellschaft, die im Handelsregister München registriert sei und keinen Firmensitz in Österreich habe, besitze im Inland Vermögen, und zwar 292/100 000 Anteile der Liegenschaft EZ 1... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.11.1978

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