Begründung: Die Vorinstanzen wiesen das auf Unterlassung der Nutzung eines Grundstücksteils gerichtete Klagebegehren ebenso wie einen Zwischenantrag auf Feststellung der Ersitzungsvoraussetzungen und ein Schadenersatzbegehren wegen rechtswidriger Beseitigung eines Zauns mit der
Begründung: ab, die Kläger hätten ihr Eigentum an den strittigen Grundstücksteil nicht nachweisen können. Die Kläger machen als erhebliche Rechtsfrage nach § 502 Abs 1 ZPO geltend, es fehle Rechtsprechung zur ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung des Bestehens einer Servitut des Badestegs auf einem Grundstück des Beklagten (Wasserfläche eines Sees, der öffentliches Gewässer ist). Die Vorinstanzen haben die wirksame Ersitzung dieser Servitut bejaht. Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision zu, weil Judikatur des Obersten Gerichtshofs zu der Frage fehle, ob notwendige, noch nicht erteilte verwaltungsbehördliche Bewilligungen die Ersitzung einer Dienstbarkeit des (auf e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 22. 3. 2004 bis 31. 12. 2008 als Angestellter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis, auf das der Kollektivvertrag für Angestellte des Metallgewerbes Anwendung fand, wurde durch Arbeitgeberkündigung zum 31. 12. 2008 beendet. Für das Jahr 2008 wurde dem Kläger mit dem Juni-Gehalt auch der Urlaubszuschuss ausbezahlt, später aber wieder mit der Endabrechnung aliquot rückverrechnet, weil es wegen eines längeren Krankenstands des Kl... mehr lesen...
Begründung: Die im Geschäft der Klägerin durch Einbruchsdiebstahl erbeuteten Schmuckgegenstände wurden vom Täter in der beklagten Pfandleihanstalt versetzt und von dieser in der Folge größtenteils versteigert oder verkauft. Es ist Geschäftspraxis der Beklagten, den hereingenommenen Schmuck mit den Avisos des Bundesministeriums für Inneres (BMI) über gestohlene Schmuckstücke zu vergleichen und bei einem 5.000 EUR (nunmehr 2.000 EUR) übersteigenden Darlehensbetrag sowie bei entsprec... mehr lesen...
Norm: ABGB §310ABGB §326 BABGB §1463
Rechtssatz: Bei Prüfung der Redlichkeit eines beschränkt Geschäftsfähigen ist an sich auf dessen persönliches Einsichtsvermögen, also auf "subjektive Umstände" abzustellen. Entscheidungstexte 1 Ob 67/02p Entscheidungstext OGH 11.06.2002 1 Ob 67/02p Veröff: SZ 2002/81 8 ObA 68/04i Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §310ABGB §326 BABGB §1463
Rechtssatz: Nach dem Gesetz ist zu vermuten, dass ein beschränkt Geschäftsfähiger typischerweise jenes Einsichtsvermögen hat, das die ihm zugebilligte Erwerbsfähigkeit voraussetzt. Entscheidungstexte 1 Ob 67/02p Entscheidungstext OGH 11.06.2002 1 Ob 67/02p Veröff: SZ 2002/81 European Case Law... mehr lesen...
Norm: ABGB §310ABGB §326 BABGB §1463
Rechtssatz: Die gesetzliche Vermutung über den Umfang der Einsichtsfähigkeit eines beschränkt Geschäftsfähigen im Ausmaß seiner Erwerbsfähigkeit ist im Einzelfall widerlegbar. Entscheidungstexte 1 Ob 67/02p Entscheidungstext OGH 11.06.2002 1 Ob 67/02p Veröff: SZ 2002/81 European Case Law Iden... mehr lesen...