Begründung: Der Betroffene wurde im Ehescheidungsverfahren von seinem Sachwalter Rechtsanwalt Dr. ***** B***** vertreten. Die einvernehmliche Scheidung und der im Zuge des Verfahrens geschlossene Scheidungsvergleich wurden pflegschafsbehördlich genehmigt. Der Sachwalter begehrt für seine Verfahrensvertretung eine Entlohnung in der nach dem RAT berechneten Höhe von S 47.604,60. Mit dem Beschluß ON 75 bestellte das Pflegschaftsgericht zur Vertretung des Betroffenen im Verfahren ... mehr lesen...