Norm: BDG §91 ABGB §273a ABGB § 273a gültig von 01.07.1984 bis 30.06.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 92/2006 Schlagworte Zurechnungsfähigkeit, Deliktsfähigkeit, Sachwalterschaft
Rechtssatz:
Nach § 273a Abs. 1 ABGB wirkt sich die Bestellung eines Sachwalters nur auf die rechtsgeschäftliche Verfügungs- und Verpflichtungsfähigkeit aus. Der delikt... mehr lesen...