Begründung: Die Erblasserin verstarb am 30. 8. 1998 unter Hinterlassung eines am 3. 11. 1998 kundgemachten Testaments vom 14. 4. 1998, in dem sie verfügte, dass mit Ausnahme eines Bargeldbetrages von 20.000 S ihre gesamten Barmittel an das W***** Allgemeine Krankenhaus "Abteilung Orthopädie zur Weiterbildung der Ärzte" gehen sollten. Sie traf ferner die Verfügung: "Mein Mann ... geht vollkommen leer aus, da er mir unendliches Leid angetan hat und mich verlassen hat ...". Der Wi... mehr lesen...
Ohne ausdrückliches Übereinkommen mit den Liegenschaftseigentümern, deren Grundstücke an die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehewege angrenzen, übernahm es die beklagte Partei, die Stadtgemeinde K, im Ortsgebiet neben der Fahrbahn auch die Gehsteige und Gehwege im Winter von Schnee zu räumen und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Im Jahre 1971 war für diese Räum- und Streutätigkeit in K der Stadtbaumeister Ing. Norbert C verantwortlich, der die genannten Agenden j... mehr lesen...