Entscheidungen zu § 243 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2022/2/22 2Ob202/21a

Norm: ABGB §243 Abs2RAO §10b
Rechtssatz: Auch wenn für in die Liste nach § 10b RAO eingetragene Rechtsanwälte keine strikte Obergrenze für übernommene Erwachsenenvertretungen (und Vorsorgevollmachten) nominiert ist, ist zum Wohl des Betroffenen auch bei Bestellung eines beosnders qulifizierten Rechtsanwalts iSd § 10b RAO bei konkreter Behauptungslage zu prüfen, ob iSd § 10b RAO ausreichende Betreuungsmöglichkeiten des Betroffenen gegeben sind. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.02.2022

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