Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit der an das Landesgericht XXXX gerichteten Eingabe vom 29.01.2018 erhob der Beschwerdeführer (BF) gegen drei namentlich genannte Personen ua den Vorwurf der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 StGB, wobei gemäß § 117 Abs 1 StGB ein Privatanklagedelikt vorlag. Gleichzeitig beantragte er die Verfahrenshilfe, unter anderem im Umfang der einstweiligen Befreiung von den Gerichtsgebühren. Nach Überweisung der Eingabe an das Bezirksgeri... mehr lesen...