Norm: ABGB §232ABGB §238ABGB §241ABGB §262AußStrG §14 D1bAußStrG §14 Abs1 D1d5AußStrG §203
Rechtssatz: Umfang der Prüfungspflicht des Gerichtes im Rahmen der Rechnungslegung eines Vormundes, Kurators oder Beistandes. Entscheidungstexte 1 Ob 98/67 Entscheidungstext OGH 01.06.1967 1 Ob 98/67 Veröff: JBl 1968,92 1 Ob 98/73 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §241AußStrG §208VwG §5
Rechtssatz: Das Pflegschaftsgericht ist nicht befugt, eine vom Kurator auf Grund der ihm vom öffentlichen Verwalter zur Verfügung gestellten Unterlagen gelegte Rechnung über das öffentliche verwaltete Vermögen zu überprüfen. Entscheidungstexte 3 Ob 90/58 Entscheidungstext OGH 19.03.1958 3 Ob 90/58 ... mehr lesen...