Begründung: Mit der am 27. Juni 1985 beim Erstgericht zu 13 K 9/85 eingebrachten, gegen Karl und Renate R*** (Stiefvater und Mutter des Klägers) und den (damals) minderjährigen Kläger gerichteten Aufkündigung kündigte die beklagte Partei den Kündigungsgegnern die "von ihnen gemietete und genutzte Wohnung ...." gerichtlich auf. In der Tagsatzung vom 28. August 1985, die auf Grund von Einwendungen der Zweitgekündigten anberaumt worden war, schlossen die Parteien folgenden Vergleich:... mehr lesen...