Begründung: Mit der pflegschaftsgerichtlich genehmigten Klage stellte die Klägerin das Begehren, 1. es werde gegenüber dem Beklagten festgestellt, daß der von Maria R*** für die Klägerin am 5. 12. 1989 erklärte Verzicht auf deren Vorkaufsrecht an der Liegenschaft EZ 66 II KG Unterperfuß (bestehend aus der Gp 446 im Ausmaß von 608 m2) rechtsunwirksam sei; 2. der Beklagte sei schuldig, es zu unterlassen, um die Einverleibung der Löschung des Vorkaufsrechtes der Klägerin hinsichtlich... mehr lesen...
Der wegen Geisteskrankheit voll entmundigt gewesene Beklagte war Eigentümer des sogenannten Adlerhofes in K.; zu seinem Kurator war seine Gattin Maria bestellt. Als der Kläger von der Entmündigung des Beklagten erfuhr, wandte er sich an das Kuratelsgericht und erreichte einen Beschluß vom 27. Oktober 1951, womit die Kuratorin, die Gattin des Beklagten, ermächtigt wurde, das Realitätenbüro des Klägers mit dem Verkauf des Adleranwesens zu beauftragen. Die Kuratorin unterschrieb hierauf ... mehr lesen...