Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 19.02.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W210 20006206-1, Herrn XXXX, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebungen im Original): Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 19.02.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W210 20006206-1, Herrn römisch 40 , als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 19.02.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W210 20006207-1, Herrn XXXX, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebungen im Original): Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 19.02.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W210 20006207-1, Herrn römisch 40 , als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom XXXX richtet sich gegen die Beschwerdeführerin zu W210 20006208-1, Frau XXXX, als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebungen im Original): Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom römisch 40 richtet sich gegen die Beschwerdeführerin zu W210 20006208-1, Frau römisch 40 , als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebungen ... mehr lesen...