Begründung: Die Mutter und Vertreterin der Minderjährigen beantragte im Verlassenschaftsverfahren nach deren Vater, ihr die Verfügungsermächtigung über sämtliche Nachlasswerte einzuräumen und verpflichtete sich, sämtliche Verfahrenskosten, Passiva und Massekosten zu begleichen und die Minderjährige diesbezüglich als bedingt erbsantrittserklärte Erbin vollkommen schad- und klaglos zu halten. Weiters beantragte sie, ihr die Verfügung über den verbleibenden Betrag laut Endausweis in ... mehr lesen...