Entscheidungen zu § 212 Abs. 2 ABGB

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/4 92/11/0007

Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hatte beim zuständigen Bezirksgericht einen Antrag auf Herabsetzung seines Unterhaltsbeitrages gegenüber seiner minderjährigen Tochter gestellt. Er erhielt in der Folge eine Ladung des Amtes für Jugend und Familie 22. Bezirk in Wien mit dem Betreff: "Unterhalt der mj. S.M., Titelüberprüfung". Er stellte daraufhin einen Antrag auf Unterbrec... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.02.1992

RS Vwgh 1992/2/4 92/11/0007

Index: L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §212 Abs2 idF 1989/162;AVG §56;AVG §9;JWG Wr 1990 §4 Abs3 idF 1990/036;VwRallg;
Rechtssatz: Wird das Amt für Jugend und Familie gemäß § 4 Abs 3 Wr JWG für den Rechtsträger "Land Wien als Jugendwohlfahrtsträger" tätig, so handelt es als Organ der Bundeshau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.02.1992

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