Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der Cousin des Beklagten. Mit Übergabsvertrag vom 7. 2. 2000 übertrug der Kläger eine Liegenschaft in St. P***** in das Alleineigentum des Beklagten. Mit Beschluss des Bezirksgerichts W***** vom 7. 9. 2007 wurde ein Rechtsanwalt zum Sachwalter für den Kläger zur Vertretung in einem anhängigen Verlassenschaftsverfahren bestellt. Aufgrund einer Mitteilung eines Dritten beauftragte das Pflegschaftsgericht einen Sachverständigen mit der Klärung der Fr... mehr lesen...