Entscheidungen zu § 198 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2005/12/15 6Ob179/05z

Begründung: Der am 10. 11. 2004 geborene Florian ist das uneheliche Kind der Roswitha M***** und des Univ. Prof. Wolfgang M*****, der seine Vaterschaft am 17. 11. 2004 anerkannt hat. An diesem Tag stellte die Mutter den Antrag auf Änderung des Familiennamens ihres Sohnes auf „M*****". Die Namensänderung wurde noch am selben Tag bewilligt. Ebenfalls am 17. 11. 2004 schlossen der uneheliche Vater und der Minderjährige, vertreten durch seine Mutter, einen Adoptionsvertrag, wonach der... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.12.2005

TE OGH 1981/7/14 4Ob542/81

Mit Adoptionsvertrag vom 20. Oktober 1980 nahmen die Ehegatten Hans-Jürgen D als Wahlvater und Anna D als Wahlmutter den mj. Helmut D an Kindes Statt an. Der mj. Helmut D ist der uneheliche Sohn der Wahlmutter. Der Wahlvater ist Deutscher, die Wahlmutter und das Wahlkind sind österreichische Staatsbürger. Das Erstgericht wies den Antrag, den Adoptionsvertrag bezüglich der Adoption durch die Kindesmutter zu genehmigen, mit der Begründung: ab, daß die Adoption eines Kindes durch die ei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.07.1981

RS OGH 1981/7/14 4Ob542/81, 6Ob179/05z

Norm: ABGB §144ABGB §170 CABGB §179ABGB §198 Abs2 C
Rechtssatz: Die aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und minderjährigen Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten der ehelichen Eltern sind umfassender als jene der unehelichen Mutter. Da der Gesetzgeber durch die Adoption nicht nur die leibliche, sondern auch die eheliche Abstammung fingiert, ist die Adoption durch die uneheliche Mutter nicht überflüssig. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1981

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