Entscheidungen zu § 188 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2018/3/21 9Ob46/17f

Norm: ABGB §188 Abs2
Rechtssatz: Zur Ausgestaltung des Kontaktrechts Dritter nach § 188 Abs 2 ABGB können keine allgemein gültigen, von den Umständen des Einzelfalls losgelösten Aussagen getroffen werden. Der Umfang der Kontakte muss davon abhängen, wie weitgehend eine Beziehung ist und inwieweit sie im Interesse des Kindes aufrecht zu erhalten ist. Das Interesse des Kindes am Kontakt zu Außenstehenden ist dabei stets mit jenen Gefahren für da... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.03.2018

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