1 Die Mitbeteiligte bezog im Streitjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In ihrer Einkommensteuererklärung machte sie insbesondere "sonstige außergewöhnliche Belastungen" geltend. Auf Vorhalt führte sie hiezu an, es handle sich um Kosten eines "Sorgerechtsstreites". Der Exfreund (G) der Mitbeteiligten wolle das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn und habe deswegen die Mitbeteiligte "verklagt". Dadurch seien enorme Anwaltskosten entstande... mehr lesen...