Entscheidungen zu § 183 Abs. 1 ABGB

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 2003/11/27 B557/03

Entscheidungsgründe: I. 1. Der 1941 als Erwin Karl G geborene Beschwerdeführer, ein österreichischer Staatsbürger, wurde 1994 in den USA von der deutschen Staatsangehörigen Anneliese Maria Edeltraut Luise Prinzessin von Sachsen-Coburg und Gotha, Herzogin zu Sachsen adoptiert und führte seither den Namen Ernst Albert Edward Philipp Ferdinand Erwin Karl Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha, Herzog zu Sachsen. Dieser Name wurde im Geburtenbuch registriert; auch ein Staatsbürgersch... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 27.11.2003

RS Vfgh 2003/11/27 B557/03

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/03 Personenstandsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktABGB §183 Abs1AdelsaufhebungsG §1IPR-G §13 Abs1PersonenstandsG §15Vollzugsanweisung zum AdelsaufhebungsG. StGBl 237/1919 §2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch verfassungswidrige Gesetzesauslegung bei amtswegiger Berichtigung einer Eintragung im Geburtenbuch betreffend den Namen eines österreichischen Staatsbürgers nach Adoption dur... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.11.2003

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