Entscheidungsgründe: I. 1. Der 1941 als Erwin Karl G geborene Beschwerdeführer, ein österreichischer Staatsbürger, wurde 1994 in den USA von der deutschen Staatsangehörigen Anneliese Maria Edeltraut Luise Prinzessin von Sachsen-Coburg und Gotha, Herzogin zu Sachsen adoptiert und führte seither den Namen Ernst Albert Edward Philipp Ferdinand Erwin Karl Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha, Herzog zu Sachsen. Dieser Name wurde im Geburtenbuch registriert; auch ein Staatsbürgersch... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/03 Personenstandsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktABGB §183 Abs1AdelsaufhebungsG §1IPR-G §13 Abs1PersonenstandsG §15Vollzugsanweisung zum AdelsaufhebungsG. StGBl 237/1919 §2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch verfassungswidrige
Gesetzesauslegung bei amtswegiger Berichtigung einer Eintragung im
Geburtenbuch betreffend den Namen eines österreichischen
Staatsbürgers nach Adoption dur... mehr lesen...