Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Rekursverfahrens liegt nicht vor. Vom Rekursgericht verneinte angebliche Verfahrensmängel erster Instanz sowie solche, die nicht bereits im Rekurs aufgezeigt wurden, können im Revisionsrekurs nicht neuerlich mit Erfolg geltend gemacht werden (RIS-Justiz RS0042963). Nach den Feststellungen der Vorinstanzen kann keine Rede davon sein, dass die Mutter durch ihr Begehren auf Obsorgezuteilung die ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Beschluss des zuständigen Bezirksgerichts vom 21. September 1993 gemäß § 55a EheG geschieden. Nach dem pflegschaftsbehördlich genehmigten Scheidungsfolgen-Ver- gleich kam die Obsorge für den am 1. Mai 1985 geborenen Minderjährigen sowie dessen drei Jahre jüngeren Bruder der Mutter allein zu. Erstmals am 2. Februar 1996 beantragte der Vater die Übertragung der Obsorge für beide Kinder an ihn, weil sich insbesondere der Minde... mehr lesen...