Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann, Univ.-Prof. Kodek und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Pflegschaftssache der am ***** geborenen mj Ines I*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter Ivette H*****, vertreten durch Dr. Helene Klaar und Mag. Norbert Marschall, Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien a... mehr lesen...
Begründung: Im Scheidungsfolgenvergleich vom 28. März 2006 vereinbarten die Eltern der beiden Töchter die Obsorge der Mutter und eine Unterhaltsverpflichtung des Vaters ab 1. April 2006 von monatlich 470 EUR für die ältere Tochter und 420 EUR für die jüngere Tochter. Im P 1. des Vergleichs verpflichtete sich die Mutter, den Vater sowohl von wichtigen als auch von minderwichtigen Angelegenheiten der Kinder zu verständigen. Der Vergleich wurde am 18. Mai 2006 vom Pflegschaftsgericht... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der jetzt 12jährigen Raphaela und des jetzt 9jährigen Patrick wurde mit Beschluss des zuständigen Bezirksgerichts vom 10. März 1999 im Einvernehmen geschieden. Die Obsorge für beide Kinder kommt der Mutter zu, welche die Kinder auch in ihrem Haushalt betreut. Nachdem bei der Ausübung des Besuchsrechts durch den Vater Irritationen auftraten, einigten sich die Eltern am 16. März 2000 vor Gericht auf eine Änderung der Besuchsregelung. Dabei wurde auch d... mehr lesen...
Norm: ABGB idF KindRÄG 2001 §178 Abs3 FABGB idF KindNamRÄG 2013 §189 Abs2
Rechtssatz: Eine Einschränkung der Informationsrechte und Äußerungsrechte des nicht Obsorgeberechtigten nach § 178 Abs 3 ABGB nF ist nur dann möglich, wenn das Wohl des Kindes ernstlich gefährdet ist, inhaltlich muss dies mehr sein als die Bedachtnahme auf das Kindeswohl. Eine "ernstliche" Kindeswohlgefährdung könnte etwa dann vorliegen, wenn der Informationsberechtigte d... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des mj. Michael wurde am 2.2.1989 geschieden. Mit Beschluß vom 15.1.1996 wurde die Obsorge dem Vater übertragen. Der Mutter steht ein Besuchsrecht an jedem zweiten Wochenende sowie an jedem Dienstag und Donnerstag zu. Anläßlich ihrer Vorsprache wegen der Modalitäten im Zusammenhang mit dem Besuchsrecht am 17.2.1998 berichtete die Mutter, daß sie vom Vater über die schulischen Belange des Minderjährigen überhaupt nicht informiert werde und die let... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 6. Feber 1974, 14 Cg 61/74, aus dem Verschulden des Vaters geschieden. In dem am selben Tag abgeschlossenen Scheidungsvergleich vereinbarten die Eltern u. a., daß das Kind in Pflege und Erziehung der Mutter verbleibe. Dieser Vergleich wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Linz vom 7. Mai 1974, 2 P 96/74-5, pflegschaftsbehördlich genehmigt. Am 8. März 1977 beantragte der Vater, sein Besuchsr... mehr lesen...