Begründung: Als die beiden Kinder Bernadette und Stefan geboren wurden, lebten die zuvor geschiedenen Eltern der Kinder wieder im gemeinsamen Haushalt und vereinbarten die gemeinsame Obsorge für alle Kinder. Diese Vereinbarung wurde auch pflegschaftsgerichtlich genehmigt. Im Oktober 2005 trennten sich die Eltern endgültig. Während der älteste, schon volljährige Sohn bei seinem Vater blieb, zog die Mutter mit den beiden minderjährigen Kindern Stefan und Bernadette an einen nahegeleg... mehr lesen...