Entscheidungen zu § 177 ABGB

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2021/1/14 W227 2237771-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die erziehungsberechtigte Mutter des Schülers XXXX , geboren am XXXX , stellte am 27. November 2020 gemäß § 9 Abs. 6 Schulpflichtgesetz (SchPflG) das Ansuchen um Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht von 27. Jänner 2021 bis 16. Februar 2021 für den genannten Sohn zum Zweck einer „Mutter-Kind-Kur“ in einer näher bezeichneten Einrichtung. 1. Die erziehungsberechtigte Mutter des Schülers ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 14.01.2021

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