Entscheidungen zu § 174 Abs. 1 ABGB

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1988/4/8 88/18/0046

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §174 Abs1;ABGB §6;ABGB §914;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Zeitwort "erscheinen" kommt im vorliegenden Zusammenhang (hier: im Bescheid wird ausgedrückt, bestimmte festgestellte Umstände "erscheinen" ausreichend) gleiches Gewicht zu wie dem Hilfszeitwort "sein". Schlagworte Definition von Begriffen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1988

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