Entscheidungen zu § 165 Abs. 1 ABGB

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2006/1/17 2002/18/0186

I. 1. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Salzburg (der Erstbehörde) vom 27. März 2000 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Aufnahme der Titelbezeichnung "Prinz zur" in dem am 15. März 2000 auf den Namen "Dkfm. Bernhard L-W" ausgestellten Reisepass gemäß § 2 des Gesetzes vom 3. April 1919, StGBl. Nr. 211, über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden, (Adelsaufhebungsgesetz) iVm der Vollzugsanweisung des Staatsamt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.01.2006

RS Vwgh 2006/1/17 2002/18/0186

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: ABGB §146;ABGB §165 Abs1;ABGB §43;PaßG 1992 §14 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Das Recht zur Führung eines Familiennamens kraft Abstammung entsteht mit der Geburt. (Hier: Nach § 146 ABGB in der im Zeitpunkt der Geburt des Passwerbers (am 8. Februar 1960) geltenden Fassung erlangten Kinder ehelicher Abstammung den Namen ihres Vaters, na... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.01.2006

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