Begründung: Die Minderjährige wurde am 12. 11. 1999 während aufrechter Ehe der Antragsgegner geboren. Ihr biologischer Vater ist der Antragsteller. Nachdem die Mutter mit dem Antragsteller im Sommer 2000 wieder Kontakt aufgenommen und ihm mitgeteilt hatte, dass er wahrscheinlich der Vater sei, kam es bis zum Frühjahr 2003 etwa ein- bis zweimal pro Monat zu regelmäßigen Treffen, bei denen auch die Minderjährige anwesend war. Darüber hinaus trafen sich der Antragsteller und die Mutter... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte am 12. 1. 2005 (Einlangen), „das Gericht möge gemäß § 163 Abs 1 ABGB feststellen, dass die mj. Emma ..., geboren 12. 11. 1999, vom Antragsteller ... " abstamme. Er brachte vor, die Erstantragsgegnerin sei mit dem Zweitantragsgegner im Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet gewesen. Sie habe ihn im Juli 2000 informiert, dass er der leibliche Vater Emmas sei. Um Sicherheit über seine biologische Vaterschaft zu gewinnen, habe er sich mit Zus... mehr lesen...
Norm: ABGB §163bABGB §163e Abs2MRK Art8 IV3i
Rechtssatz: Liegen die für die Wirksamkeit des Vaterschaftsanerkenntnisses des Antragstellers gemäß § 163e Abs 2 ABGB normierten Voraussetzungen nicht vor, weil dem Feststellungsantrag sowohl das Kind als auch die Mutter entgegentreten, so könnte die Verfassungskonformität des einfachgesetzlichen Ausschlusses des biologischen Vaters von der Feststellung seiner Vaterschaft nach einem formgerecht erklä... mehr lesen...