Entscheidungen zu § 161 Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1981/3/25 3Ob515/80

Die Beklagte wurde am 17. November 1972 von Rosa T unehelich geboren. Die Mutter hat am 17. April 1973 mit Herbert R die Ehe geschlossen. Obwohl er wußte, daß das Kind nicht von ihm abstammt, hat Herbert R am 1. August 1973 die Vaterschaft anerkannt, weil er das Kind als eheliches in seinen Familienverband aufnehmen wollte. Das Anerkenntnis war formgültig, es beruhte nicht auf List, Furcht oder Irrtum. Eine Beschränkung seiner Geschäftsfähigkeit lag nicht vor. Mit Beschluß vom 9. Au... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.03.1981

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