Begründung: Die Klägerin ist die Mutter der beiden Beklagten. Von diesen wird gemäß § 138 Abs 1 ABGB vermutet, dass sie aus einer (inzwischen geschiedenen) Ehe der Klägerin stammen. Ein Antrag, für den abwesenden Ehegatten einen Kurator zur Einbringung einer Ehelichkeitsbestreitungsklage zu bestellen, blieb erfolglos (8 Ob 41/99h = JBl 1999, 798). Die Klägerin ist die Mutter der beiden Beklagten. Von diesen wird gemäß Paragraph 138, Absatz eins, ABGB vermutet, dass sie aus einer (i... mehr lesen...
Norm: ABGB §138 Abs1ABGB §156ABGB §157ABGB §158ABGB §159 Abs1 Satz2MRK Art8 IV3i
Rechtssatz: Nach Aufhebung der §§ 156, 157 und 158 sowie des zweiten Satzes des § 159 Abs 1 ABGB duch den Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 28.6.2003, G 78/00, fehlt im Anlassfall eine klare Regelung, gegen wen die Ehelichkeitsbestreitungsklage zu richten ist und wer - abgesehen vom Fall des § 159 Abs 2 ABGB - aktiv legitimiert ist. Diese Fragen wären nunme... mehr lesen...