Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 19.02.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W210 20006206-1, Herrn XXXX, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebungen im Original): Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 19.02.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W210 20006206-1, Herrn römisch 40 , als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 19.02.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W210 20006207-1, Herrn XXXX, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebungen im Original): Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 19.02.2014 richtet sich gegen den Beschwerdeführer zu W210 20006207-1, Herrn römisch 40 , als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom XXXX richtet sich gegen die Beschwerdeführerin zu W210 20006208-1, Frau XXXX, als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebungen im Original): Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom römisch 40 richtet sich gegen die Beschwerdeführerin zu W210 20006208-1, Frau römisch 40 , als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: (Hervorhebungen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des XXXX vom 04.09.2013, GZ. 1157/2013/03 wurde das Grundstück 619 von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Dagegen richtete sich die fristgerechte Berufung des minderjährigen XXXX (in weiterer Folge Berufungswerber) vom 10.09.2013. In dieser wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Berufungswerber der Grenzfestlegung nicht zugestimmt habe und dem Geometer Prof. Di... mehr lesen...