Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Miteigentümer eines - in Hanglage - unterhalb jenem der Beklagten gelegenen Grundstücks. Sie begehrten, die Beklagten schuldig zu erkennen, dafür Sorge zu tragen, dass die Meteorwässer nicht von deren Grundstück auf den Grund der Kläger abgeleitet werden. Durch die bautechnische Ausgestaltung der Auffahrt der Beklagten und durch das Fehlen jeglicher Abflussvorkehrungen am Beginn des Einfahrtsbereichs gelange Regenwasser ungehindert über die öf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein begünstigter Behinderter iS des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), war bei der Beklagten ab 1. 1. 1991 als Wachorgan beschäftigt. Mit Schreiben der Beklagten vom 3. 2. 1995 wurde der Kläger "bis auf weiteres" vom Dienst suspendiert; am 6. 6. 1995 wurde er entlassen. Im daraufhin vom Kläger gegen die Beklagte angestrengten Feststellungsprozess wurde auf Grund der am 9. 8. 1996 zugestellten Berufungsentscheidung vom 9. 7. 1996, die unbe... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind dinglich Fischereiberechtigte an der Mur von der Murbrücke bei Thalheim bis zur Landschacher Brücke bei Knittelfeld. Die Fischereirechte der Kläger sind selbständig, das Ausmaß der Berechtigungen ist jedoch verschieden groß. Den Erst- bis Zehntklägern steht ein einfaches Recht zu, von den Elft- bis Sechzehntklägern sind je zwei Berechtigte Inhaber eines einfachen Rechtes, die Siebzehnt- bis Neunzehntkläger sind Inhaber von zwei einfachen Fischereirechte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die E Aktiengesellschaft in F (im folgenden: E AG) beauftragte die G & CO Gesellschaft m.b.H. (im folgenden: G & CO H) in I als Spediteur mit der Beförderung eines 22.097 kg schweren Generators samt Zubehör von I nach J. Die G & CO H gab den Beförderungsauftrag an die Firma K in L (Bundesrepublik Deutschland) weiter. Letztlich führte der bei der beklagten Partei beschäftigte Kraftfahrer Wilhelm M den Transport durch. Bei der Fahrt auf der Autobahn im... mehr lesen...