Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****, GB *****, bestehend aus dem Grundstück ***** Baufläche im Ausmaß von 465 m2 mit dem Büro- und Geschäftshaus Postgasse *****. Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Grundstück ***** Baufläche (Gebäude) im Ausmaß von 75 m2. Auf dem Grundstück des Beklagten befindet sich unmittelbar angrenzend an das Grundstück der Kläger ein eingeschossiges Gebäude, in dem der Beklagte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind seit 1987 je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, zu der das Grundstück 383 gehört. Die Beklagten sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****. Die Liegenschaft der Beklagten wird über den sogenannten E*****weg (öffentliches Gut; Grundstück Nr *****) aufgeschlossen. Der E*****weg hat in der Grundstücksmappe einen anderen Verlauf als in der Natur ("gelber Weg" in dem, einen integrierenden Bestandt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Klagebegehren wird auf einen Privatrechtstitel gestützt und nicht auf eine im Zuge wasserrechtlicher Verfahren getroffene Vereinbarung über sonst zwangsweise einzuräumende Rechte, sodass der streitige Rechtsweg zulässig ist (1 Ob 40/94; 1 Ob 305/00k). Wasserbenutzungsrechte werden mit der Zustellung der Verleihungsurkunde der Behörde und nicht durch Vereinbarung der Parteien erworben (SZ 66/129; 1 Ob 54/99v; VwSlg 42... mehr lesen...
Begründung: Der Klägerin steht ein Besitznachfolgerecht für je einen Hälfteanteil zweier im Eigentum der Viktoria N*** stehender Liegenschaften samt dem Recht auf Sicherung desselben durch ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu (Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 24.April 1985, 3 Ob 530/85, den Parteien zugestellt am 5.Juni 1985). Mit zwei einstweiligen Verfügungen des Erstgerichtes war Viktoria N*** bis zur rechtskräftigen Entscheidung des über das Besitznachfolgerecht anhä... mehr lesen...