Begründung: Mit Beschluß vom 18.2.1981 wurde der damals noch minderjährigen Sabine A, geboren 2.12.1965, ein Unterhaltsvorschuß von monatlich 1.520,- S für die Zeit vom 1.2.1981 bis 31.1.1984 bewilligt. Mit Beschluß vom 12.5.1982 wurde die Unterhaltsbevorschussung rückwirkend ab 28.2.1982 eingestellt. Dadurch ergab sich ein Überbezug für drei Monate (1.3. bis 31.5.1982) in Höhe von zusammen 4.560,- S. Der Präsident des zuständigen Oberlandesgerichtes beantragte mit Schreiben vom 9.1... mehr lesen...