Begründung: Die beklagte Medieninhaberin verbreitete im Februar 2005 auf ihrer Website die unwahre Behauptung, der Kläger habe auf Wunsch des Landeshauptmanns Dr. H***** vertrauliche Bieterunterlagen an eine Wochenzeitung weitergegeben. Der Kläger strengte deshalb ein medienrechtliches Entschädigungsverfahren gegen die Beklagte an. In diesem Verfahren wurde mit Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 21. 11. 2007 den Anträgen des Klägers letztendlich statt gegebe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Odo V*****, vertreten durch Dr. Bernd A. Oberhofer und Dr. Johannes Hibler, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahr 1995 war der Öffentlichkeit durch Medienberichte ein Skandal um ein Unternehmen bekannt geworden, das Anlegern im Rahmen eines Pyramidenspiels große Schäden verursacht haben soll. Der klagende Detektiv und der beklagte Rechtsanwalt standen zu dem Unternehmen beruflich in Verbindung. Am 5. 10. 1995 erschien in einem Wochenmagazin ein Artikel, der sich mit dem Skandal beschäftigte. Der Beklagte hatte dem Journalisten zuvor ein telefonisches Interview g... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIABGB §1490ABGB §1497 IABGB §1497 III
Rechtssatz: Die Erhebung einer Privatanklage ist keine Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche und unterbricht deshalb nicht die Verjährung im Sinne des § 1497 ABGB. Entscheidungstexte 6 Ob 14/01d Entscheidungstext OGH 15.03.2001 6 Ob 14/01d European Case Law Identi... mehr lesen...
Begründung: In der Ausgabe des Magazins "P*****" vom 30. 11. 1998 wurde eine Buchkritik veröffentlicht, die eine auf den Kläger bezogene Äußerung enthielt, dass der Buchautor dem Kläger "sogar dessen Verharmlosung der Konzentrationslager als Straflager" nachsehe. Die Beklagte wurde wegen dieser Äußerung nach § 6 MedienG zur Zahlung einer Entschädigung an den Kläger verurteilt. In der Ausgabe des Magazins "P*****" vom 30. 11. 1998 wurde eine Buchkritik veröffentlicht, die eine a... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIABGB §1490
Rechtssatz: Für die zivilrechtliche Ehrenbeleidigung nach § 1330 Abs 1 ABGB gilt, insoweit sie nicht gleichzeitig auch eine rufschädigende Tatsachenbehauptung nach Abs 2 leg cit darstellt, eine einjährige Verjährungsfrist (§ 1490 Abs 1 ABGB). Für Schadenersatzklagen nach § 1330 Abs 2 ABGB gilt die dreijährige Verjährungsfrist des § 1489 ABGB (§ 1490 Abs 2 ABGB). Entscheidungste... mehr lesen...