Entscheidungsgründe: Am 14. Oktober 1982 verschuldete der Beklagte in alkoholisiertem Zustand mit einem bei der Klägerin gegen Haftpflicht versicherten PKW einen Verkehrsunfall, bei dem ein 100.000,- S übersteigender Schaden entstanden ist. Halter des Fahrzeuges und Versicherungsnehmer war der Vater des Beklagten Josef M***. Beim Beklagten ergab sich nach dem Unfall ein Blutalkoholwert von 1,9 %o. Wegen des Unfalles wurde der Beklagte mit Strafverfügung des Strafbezirksgerichtes W... mehr lesen...