Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1. November 1970 Mieterin der Wohnung top. Nr. 5 des Hauses Wien 2., Untere Donaustraße 23, das die beklagte Partei am 11. Februar 1972 erworben hat. Im Mietvertrag (mit dem Voreigentümer der beklagten Partei) war ein (wertgesicherter) Mietzins von S 700,-- monatlich vereinbart worden, so daß die Klägerin zuletzt S 1.237,33 monatlich zahlte. Da das Wohnhaus mit Hilfe von Mitteln aus dem Wohnhauswiederaufbaufonds hergestellt worden war, un... mehr lesen...