Begründung: Der Beklagte beauftragte die Klägerin im Jahr 1988 und mit einem Zusatzauftrag im Jahr 1989 mit der Errichtung einer Lüftungsanlage in seiner Konditorei. Die Klägerin stellte ihm am 14. 12. 1988 330.000 S und am 17. 5. 1990 aus dem Zusatzauftrag 90.840 S in Rechnung. Ersteren Betrag beglich der Beklagte bis auf 49.439,36 S. Der zweite Rechnungsbetrag ist zur Gänze offen. Mit ihrer am 28. 11. 1995 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Zahlung von insgesamt 14... mehr lesen...