Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Spenling und die Hofrätin Dr. Lovrek und die fachkundigen Laienrichter Dr. Michael Umfahrer und Franz Boindl als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Mag. Jürgen J*****, vertreten durch Achammer Mennel Welte Achammer Kaufmann Rechtsanwälte GmbH in Feldkirch, gegen die beklagte Par... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde am 25. 8. 2004 einvernehmlich geschieden. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich der Vater, für die im Haushalt der Mutter verbleibenden Töchter Unterhalt zu zahlen, und zwar für die am 29. 11. 1988 geborene Denise 300 EUR und für die am 30. 9. 1993 geborene Nicole 200 EUR monatlich. Schon damals brachte der Vater monatlich ca 2.464 EUR netto ins Verdienen. Wenngleich nicht festgestellt werden konnte, dass die Mutter über das genaue Einkomme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind gemeinnützige Bau-"Vereinigungen", die vor allem Miet- und Genossenschaftshäuser errichten und verwalten. Die streitgegenständlichen Wohnobjekte stehen entweder im Alleineigentum der einzelnen klagenden Parteien (aufgelistet in Beilagen ./1A bis ./6A; dem angefochtenen Urteil angeschlossen) oder in deren mehrheitlichem Miteigentum (Beilagen ./1B bis ./6B). Die erstklagende Partei verfügt im Hinblick auf sämtliche Wohnbauten über die... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auslegung einer Parteienerklärung bildet keine erhebliche Rechtsfrage iS des § 502 Abs 1 ZPO, wenn, wie hier, von den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen und der hiezu ergangenen einhelligen Rechtsprechung nicht abgewichen wurde (5 Ob 559/84; 7 Ob 1532/91; 7 Ob 554/91 ua). Die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes entspricht außerdem der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, wonach ein Verzicht im Zweifel einschrä... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger verpachtete im Jahre 1972 die ihm damals noch allein gehörige und nun im Miteigentum beider Kläger stehende Liegenschaft EZ 1 des Grundbuches über die Kat.Gem. Mühlbach dem Beklagten, seinem Bruder, "für alleweil", solange der Beklagte als Bauer arbeiten könne und wolle. Nachdem es wegen einer vom Beklagten ohne vorherige Zustimmung der Kläger vorgenommenen Abtragung zweier Hochsilos und deren Ersetzung durch einen Fahrsilo zu Unstimmigkeiten gekommen wa... mehr lesen...