Entscheidungen zu § 1438 Abs. 3 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2009/5/14 6Ob107/08s

Begründung: Die beklagten Landwirte kauften von der Klägerin einen Mähdrescher New Holland CX 860 samt Zubehör. Dem Kaufvertrag lagen die Lieferbedingungen des Maschinenhandels zugrunde, die auszugsweise wie folgt lauten: „Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Mängelrügen oder sonstigen von uns nicht anerkannten Gegenforderungen sowie die Aufrechnung von solchen ist ausgeschlossen." Mit der am 8. 11. 2004 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Zahlung des restlichen Kaufprei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.05.2009

TE OGH 2004/7/8 6Ob288/03a

Begründung: Die Dipl.-Ing. A***** Aktiengesellschaft (in der Folge: AG) wurde am 2. 9. 1998 im Firmenbuch eingetragen. Noch im September 1998 erfolgte eine Kapitalerhöhung von 1 Mio S auf 100 Mio S dadurch, dass Dipl.-Ing. Anton K***** seinen Gesellschaftsanteil an der in Form einer offenen Handelsgesellschaft geführten Bauunternehmung Dipl.-Ing. Dr. Adalbert K***** (in der Folge: OHG) im Buchwert von 97,071.871,63 S als Sacheinlage gegen die Gewährung von neuen Anteilen in die AG... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.07.2004

TE OGH 1977/10/20 6Ob617/77

Die Klägerin begehrte Verurteilung der Beklagten zur Zahlung des Betrages von 41 960 S samt Zinsen seit 28. Dezember 1973 als restlich aushaftendes Entgelt für die Lieferung von 40 Stück Gitterboxen. Die Beklagte wendete bis zur Höhe der Klagsforderung eine nicht konnexe Gegenforderung im Betrage von 86 590 S aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes im Zusammenhang mit der im Jahr 1971 erfolgten Lieferung einer Maschinenanlage und dem in der Zeit vom 1. März 1973 bis 30. April 1975 w... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.10.1977

TE OGH 1954/7/7 1Ob548/54

Gesellschafter der klagenden Partei, einer GesmbH., sind der Beklagte mit einem Anteil von 30%, Dr. Michael Th., mit 10%, Franz P. mit 55% und Gottfried Sch. mit 5%. Die Stammeinlage des Beklagten beträgt 18.000 S. Zwischen der protokollierten Firma, Technische Großhandlung Ernst H. OHG., Alleininhaber der Beklagte, und der klagenden Partei bestand überdies ein Verrechnungsverhältnis, das am 1. Jänner 1953 einen Saldo zugunsten der klagenden Partei aufwies, der 82.779.59 S betrug. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.07.1954

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