Entscheidungen zu § 1437 Abs. 3 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2006/6/19 8Ob32/06y

Entscheidungsgründe: Der am 19. 9. 1983 geborene Erstkläger und die am 23. 4. 1982 geborene Zweitklägerin, sind Kinder des Beklagten. Dieser verpflichtete sich in einem (pflegschaftsbehördlich genehmigten) gerichtlichen Vergleich vom 3. 8. 1998 zur Leistung eines monatlichen Unterhaltes von EUR 247,09 für den Erstkläger und EUR 268,89 für die Zweitklägerin. Das tatsächliche Einkommen des Beklagten wurde im erwähnten Verfahren nicht ermittelt; dem Vergleich wurde von den Parteien ein... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.06.2006

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