Begründung: Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 2. 12. 1987 wurden gemäß §§ 40, 41 und 42 Tiroler Fremdenverkehrsgesetz 1979 LGBl 1979/39, zugunsten der klagenden Partei auf den Grundstücken 121/1, 123, 126 und 128/1 des Beklagten nachstehende Benützungsrechte durch Enteignung im öffentlichen Interesse des Fremdenverkehrs eingeräumt: Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 2. 12. 1987 wurden gemäß Paragraphen 40,, 41 und 42 Tiroler Fremdenverkehrsgesetz 1979 LGBl ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 27.11.1975 mietete die Beklagte von der Klägerin ab 1.12.1975 bestimmte Teilflächen des Garagengebäudes Wien 7., Stiftgasse 5-9, zum Betrieb einer Parkgarage mit 621 PKW-Abstellplätzen. Das Bestandverhältnis war bis 31.12.1985 unkündbar. Die Beklagte, der ursprünglich das Recht zugestanden war, im Fall eines Verlustes in den Geschäftsjahren 1979 und 1980 das Bestandverhältnis zum 31.12.1981 aufzukündigen, verzichtete auf Grund einer Zusatzverei... mehr lesen...