Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 27.11.1975 mietete die Beklagte von der Klägerin ab 1.12.1975 bestimmte Teilflächen des Garagengebäudes Wien 7., Stiftgasse 5-9, zum Betrieb einer Parkgarage mit 621 PKW-Abstellplätzen. Das Bestandverhältnis war bis 31.12.1985 unkündbar. Die Beklagte, der ursprünglich das Recht zugestanden war, im Fall eines Verlustes in den Geschäftsjahren 1979 und 1980 das Bestandverhältnis zum 31.12.1981 aufzukündigen, verzichtete auf Grund einer Zusatzverei... mehr lesen...