Begründung: Der Kläger ist deutscher Staatsbürger. Er erlitt am 13. 7. 1985 eine schwere Schädel-/Hirnverletzung, die zu einem bleibenden organischen Psychosyndrom und einer hirnorganischen Wesensänderung geführt hat. Aufgrund dieser Störung, die mit ausgeprägten Schädigungen des Denk-, Urteils-, Kritik- und Steuerungsvermögens, aber auch des Verhaltens verbunden ist, war er nicht in der Lage, die Tragweite verschiedener mit der Beklagten abgeschlossener Geschäfte im Zeitraum 11. 4... mehr lesen...