Entscheidungen zu § 143 Abs. 3 ABGB

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/5/25 2001/11/0034

Die (im Jahr 1911 geborene) Mutter des Beschwerdeführers wurde am 21. Jänner 1994 in ein näher bezeichnetes Pensionistenheim aufgenommen. Die anfallenden Verpflegskosten wurden zunächst zum Teil aus ihren Einkünften und zum Teil vom Beschwerdeführer, schließlich auch zum Teil aus Sozialhilfemitteln abgedeckt. Mit Bescheid vom 13. Oktober 1998 gewährte der Bürgermeister der Stadt Graz der Mutter des Beschwerdeführers gemäß § 4, § 7 und § 9 des Steiermärkischen Sozialhilfegese... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.05.2004

RS Vwgh 2004/5/25 2001/11/0034

Index: L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140;ABGB §143 Abs3;ABGB §143;SHG Stmk 1998 §28 Z2;
Rechtssatz: Bei der Unterhaltsbemessung sind Betriebskosten und Haussanierungskosten nicht abzugsfähig(Hinweis B OGH 12. Dezember 1995, 6 Ob 614/95). Und entspricht es nicht den Regeln der Unterhaltsbemessung, den Freibetrag für die Unterhaltspfl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.2004

RS Vwgh 2004/5/25 2001/11/0034

Index: L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140;ABGB §143 Abs3;ABGB §143;SHG Stmk 1998 §28 Z2;
Rechtssatz: Gemäß § 143 ABGB gebührt den Vorfahren von ihren Kindern grundsätzlich "angemessener" Unterhalt, das heißt, dass die Unterhaltshöhe zur Deckung der "angemessenen" Bedürfnisse des berechtigten Vorfahren ausreichen muss. Die Angemessenh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.2004

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