Entscheidungen zu § 1426 Abs. 4 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2002/8/8 8Ob58/02s

Begründung: Im Jahre 1995 verdiente die damals 22jährige Erstbeklagte S 7.000 netto monatlich; ihr Lebensgefährte, der damals 46 jährige Zweitbeklagte, hatte eine variables Einkommen auf Provisionsbasis zwischen 10.000 S und 15.000 S monatlich, verfügte aber sonst über keine Vermögenswerte und war auch nicht kreditwürdig. Er brachte die Erstbeklagte mit dem Geschäftsführer eines Lokals - einem langjährigen Bekannten des Zweitbeklagten - zusammen. Der Zweitbeklagte wollte von diesem ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.08.2002

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