Entscheidungsgründe: Eine österreichische Bank geriet durch Malversationen und kriminelle Verhaltensweisen ihrer Vorstandsmitglieder in Konkurs. Die Malversationen wurden dadurch begünstigt, dass die vorgeschriebene interne Kontrolle der Bank nicht ordnungsgemäß eingerichtet war. Der von der Bank bestellte Abschluss- und Bankprüfer erkannte die Ordnungswidrigkeit der internen Kontrolle, bestätigte aber dennoch in seinen Prüfberichten jahrelang deren Ordnungsmäßigkeit. Dadurch unterb... mehr lesen...