Entscheidungen zu § 1413 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2009/2/26 1Ob29/09k

Begründung: Die Kläger sind seit 1966 Hauptmieter eines Geschäftslokals, das sie 1975 zum Betrieb eines Heurigenproviantgeschäfts an die Beklagte untervermieteten. Der Untermietzins war jeweils am Ersten jedes Monats im Voraus zu bezahlen. Bereits 1972 hatte die Beklagte das im Bestandobjekt betriebene Unternehmen (Heurigenproviantgeschäft) gekauft. Sie verpachtete ihrerseits das Unternehmen. Im September 2002 stellte die damalige Pächterin der Beklagten ihre Geschäftstätigkeit ei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.02.2009

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