Entscheidungsgründe: Die auf Seiten der Klägerin dem Verfahren beigetretene Nebenintervenientin ist Eigentümerin einer Liegenschaft, auf der der Rechtsvorgänger der Klägerin auf Grund des mit der Rechtsvorgängerin der Nebenintervenientin geschlossenen Vertrags vom 16. 4. 1982 ein Kieswerk betrieb. Zu dieser Liegenschaft gehört unter anderem das Grundstück 1566/2. Der Rechtsvorgänger der Klägerin gab mit Vereinbarung vom 26. 11. 1984 eine Teilfläche dieses Grundstücks im Ausmaß von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der erste Beklagte war seit 1.1.1980 Mieter einer Liegenschaft in Wien, auf der sich eine Villa mit Wald und Garten befindet. Im Mietvertrag war ihm ein Weitergaberecht eingeräumt worden. Die Klägerin ist als Rechtsnachfolgerin der Vermieterin in den Vertrag eingetreten. Im Laufe des Jahres 1995 wandte sich der erste Beklagte an die Klägerin, weil er beabsichtigte das Mietobjekt aufzugeben. Am 3.7.1995 kam es zwischen ihm und einem Prokuristen der Klägerin... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten betrieben in den von ihnen gemieteten Geschäftsräumlichkeiten des Hauses L*****, unter der Bezeichnung "Karibik" eine Gaststätte. Sie schlossen am 30.3.1987 mit der klagenden Brauerei und deren "L*****"-Vertretung (B***** Getränkehandelsgesellschaft mbH & Co KG in A*****) ein als "Liefer- und Leistungsvertrag" bezeichnetes schriftliches Übereinkommen. Danach gewährten die Klägerin und deren inländische Vertreterin den Beklagten ein Darlehen von 150.... mehr lesen...