Entscheidungsgründe: I. 1.1. Bei den antragstellenden Gerichten (das sind der Oberste Gerichtshof und die Landesgerichte Feldkirch, St. Pölten und Linz) sind jeweils Verfahren anhängig, bei denen die Höhe der Unterhaltsleistungen der Väter für ihre nichthaushaltszugehörigen Kinder - insbesondere aufgrund des hg. Erkenntnisses vom 27. Juni 2001, B1285/00 - strittig ist. römisch eins. 1.1. Bei den antragstellenden Gerichten (das sind der Oberste Gerichtshof und die Land... mehr lesen...
Index: 61 Familienförderung, Jugendfürsorge61/01 Familienlastenausgleich
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 / Allg B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität Umfang B-VG Art140 Abs1 / Prüfungsgegenstand Umfang B-VG Art140 Abs5 / Fristsetzung ABGB §140 Abs3FamilienlastenausgleichsG 1967 §12a B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 ... mehr lesen...