Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt eine Invaliditätspension von monatlich (brutto) 481,98 EUR ab 1. 11. 2007, 490,17 EUR ab 1. 1. 2008 und 506,84 EUR ab 1. 11. 2008. Mit Bescheid vom 8. 5. 2008 erkannte die beklagte Partei den Kläger ab 1. 4. 2005 bis 31. 12. 2007 die Ausgleichszulage zu und sprach aus, dass über die ab 1. 1. 2008 gebührende Ausgleichszulage gesondert entschieden werde. Mit Schreiben vom selben Tag erhielt der Kläg... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 13. Dezember 1990 erhöhte das Erstgericht den vom Vater für die mj. Silvana J*****, geboren ***** 1989, monatlich zu leistenden Unterhalt mit Wirkung ab 16. August 1990 auf S 2.000 monatlich. Es sei nicht glaubwürdig, daß der Unterhaltspflichtige in seinem früheren Beruf als Bauhilfsarbeiter keinen Arbeitsplatz finden könne und wegen seines Gesundheitszustandes zur Leistung solcher Arbeiten außerstande sei. Der Vater ziehe aus seiner Tätigkeit in einem -... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision war zurückzuweisen, weil die Beurteilung eines Ausbildungserfolges von den Umständen des Einzelfalles abhängt, so daß einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes keine Bedeutung zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung zukäme. Aus dem festgestellten schlechten Schulerfolg des Beklagten könnte sich kein Anspruch auf Wiederaufleben eines bereits erloschenen Unterhal... mehr lesen...